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21. März 2012

Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen

Die Handelskammer begrüsst die geplanten gesetzlichen Anpassungen und unterstützt den eingeschlagenen Weg.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)

 

Ausgangslage

Anstoss für die vorliegende Botschaft ist das Ablaufen der Befreiungsmöglichkeit von der VOCAbgabe Ende 2012. Davon betroffen sind gut hundert Betriebe. Eine Weiterführung der Befreiung baut auf den bisherigen Bemühen auf und will zusätzlich verbleibende Reduktionspotentiale bei den diffusen Emissionen ausnutzen.

 

Unsere Stellung

Die unbefristete Befreiung von der VOC-Abgabe trägt den bisherigen Bemühungen und Erfolgen der Industrie Rechnung. Sie erlaubt auch einen zielgerichteten und administrativ tragbaren Umgang mit den Emissionen.

Die unbefristete Befreiung begrüssen wir sehr.

 

Die Anpassungen in den Artikeln 13 und 21 der VOCV berücksichtigen die Anliegen unserer Mitgliedsfirmen und tragen den administrativen Abläufen und Aufwänden Rechnung.

Die Anpassungen dieser beiden Artikel unterstützen wir.

Zu den einzelnen Texten der Vorlage selbst sehen wir keinen Inputbedarf unsererseits.

 

Abschliessende Bemerkung

Die vorliegende Änderung ist nötig und wird deshalb von der Handelskammer beider Basel klar unterstützt. Wir sind Ihnen dankbar für die Gelegenheit, uns zu dieser Vorlage zu äussern. Im Weiteren unterstützen wir die Stellungnahme von scienceindustries.

 

Download

Stellungnahme zur Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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